Errichtung von Solaranlagen

Liebe Gartenfreundin, lieber Gartenfreund,

da es in letzter Zeit vermehrt Anfragen zu dem Thema Photovoltaikanlagen gab, hier ein aktueller Auszug aus der neuen Rahmengartenordnung des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde e.V.:

„Solaranlagen dürfen nur auf oder an der Laube errichtet werden und bedürfen der Zustimmung des Verpächters. Es darf keine Einspeisung in das Energienetz erfolgen. Zustimmungsfähig sind nur Anlagen zur Gewinnung von Energie für Speichersysteme oder zum direkten Betrieb von Arbeitsgeräten. Die Versorgung der Laube mit Energie ist nicht erlaubt. Erforderliche behördliche oder anderweitig notwendige Genehmigungen sind vom Nutzer auf seine Kosten einzuholen.“

Der Vorstand