Einige Hinweise zur Einhaltung der Gartenordnung

Liebe Gartenfreunde,

aus gegebenem Anlass möchten wir hier dringend auf den Anhang 03 der Gartenordnung (Fahr-und Parkordnung sowie Schließzeiten des Haupttores) hinweisen! Unter „Links“ kann die Gartenordnung eingesehen werden.

Höchstgeschwindigkeit 10 km/h – wir haben wieder etliche neue Pächter mit kleinen Kindern. Wir bitten hier um mehr Rücksichtnahme!

→ Es wird generell rückwärts eingeparkt

→ In der Zeit von Samstags 13:00 Uhr bis Sonn- bzw. Feiertags 16:00 Uhr ist das Befahren der Zwischen- und Nebenwege nicht gestattet. Ausnahmen nur für Pächter mit Sondergenehmigung!

→ Das Haupttor ist auch an den Wochenenden generell zu schließen! Außer in dem Zeitraum vom 01.05. bis 30.08. des Jahres darf das Tor an den Wochenenden geöffnet bleiben – Uhrzeiten siehe Gartenordnung!

Wir bitten alle alten und neuen Gartenfreunde, sich an die Vereinbarungen in der Gartenordnung zu halten. Diese sind keine Erfindung des jetzigen Vorstands sondern in Abstimmung mit allen Mitgliedern auf den vergangenen Mitgliederversammlungen beschlossen worden. Als Vorstand sind wir dafür verantwortlich, auf deren Einhaltung zu achten.

Gelbe Tonne:

Nochmals: Die gelben Säcke sind bitte auszuschütten!

Der Vorstand