Einige Hinweise zur Einhaltung der Gartenordnung

Liebe Gartenfreunde,

aus gegebenem Anlass möchten wir hier dringend auf den Anhang 03 der Gartenordnung (Fahr-und Parkordnung sowie Schließzeiten des Haupttores) hinweisen! Unter „Links“ kann die Gartenordnung eingesehen werden.

Höchstgeschwindigkeit 10 km/h – wir haben wieder etliche neue Pächter mit kleinen Kindern. Wir bitten hier um mehr Rücksichtnahme!

→ Es wird generell rückwärts eingeparkt

→ In der Zeit von Samstags 13:00 Uhr bis Sonn- bzw. Feiertags 16:00 Uhr ist das Befahren der Zwischen- und Nebenwege nicht gestattet. Ausnahmen nur für Pächter mit Sondergenehmigung!

Das Einfahrtstor zu unserer Gartenanlage ist grundsätzlich, auch bei kurzzeitiger Einfahrt, wieder zu schliessen, um unkontrolliertes Befahren der KGA zu verhindern. (Gemäß Vorgabe aus der neuen
Rahmengartenordnung 2025 – siehe Punkt 4 – des
Kreisverband Strausberg)

(Montag bis Sonntag ganztägig)

Der entsprechende Hinweis („Schließzeit des Haupttores an Wochenenden“) in der aktuellen Gartenordnung ist nicht mehr gültig, derzeit erfolgt eine Überarbeitung der gesamten Gartenordnung für unsere KGA.

Wir bitten alle alten und neuen Gartenfreunde, sich an die Vereinbarungen in der Gartenordnung zu halten. Diese sind keine Erfindung des jetzigen Vorstands sondern in Abstimmung mit allen Mitgliedern auf den vergangenen Mitgliederversammlungen beschlossen worden. Als Vorstand sind wir dafür verantwortlich, auf deren Einhaltung zu achten.

Gelbe Tonne:

Nochmals: Die gelben Säcke sind bitte auszuschütten!

Der Vorstand