
Freie Parzellen: 🌻Zur Zeit sind keine freien Parzellen abzugeben!🌻
Folgender Hinweis vorab:
Es handelt sich hierbei nicht um ein Erholungsgrundstück, sondern um einen Kleingarten, welcher zur Pacht bewirtschaftet werden kann.
Unsere Kleingartenverein unterliegt dem Bundeskleingartengesetz.
Das Hauptaugenmerk liegt auf dem Anbau von Obst und Gemüse, sowie auf die gärtnerische Pflege und Gestaltung der einzelnen Parzellen.
Für Kleingärten besteht die sogenannte 1/3-Regelung.
Das bedeutet, dass mindestens ein Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Obst, Gemüse und anderen Nutzpflanzen (Nutzgarten) genutzt werden muss. Ein weiteres Drittel ist für die Errichtung von baulichen Anlagen wie Gartenlaube, Wege, Zäune und Terrassen vorgesehen. Das letzte Drittel kann für Zierpflanzen, Rasenflächen oder andere gestalterische Elemente genutzt werden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Kleingärten nicht nur der Erholung, sondern auch der Selbstversorgung mit Gartenprodukten dienen.
Dies ist zeitaufwendig und sollte jedem Interessenten und jeder Interessentin, bei ernsthaftem Interesse, bewusst sein.
Bei Interesse an einem Kleingarten in unserem Verein wenden Sie sich bitte an den Vorstand unter :
0177/6720410